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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer

20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt #userInhaber# von #userName#. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist eine bestandene Fahrprüfung. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Prüfungsamt anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt. Fahrlehrer #userInhaber#: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone#, per Mail via #userEmail# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber #userInhaber# von der #userName#. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät #userInhaber#. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Frei mal zwei

16.03.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Fahrerlaubnis der Klassen A und B gleichzeitig zu machen, hat viele Vorteile Beim Wort „Führerschein“ denken die meisten zuerst an die Fahrerlaubnis für den Pkw. Aber wäre es nicht eigentlich schöner, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen? Die gute Nachricht: Man muss sich nicht für eins entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# plädiert dafür, den Führerschein für Pkw und Motorrad gemeinsam zu machen. Bei Sonnenschein mit dem Bike auf Tour gehen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen, aber gleichzeitig auch bei Regen, Schnee und Kälte komfortabel unterwegs sein: Viele wünschen sich beides. „Und es spricht auch nichts dagegen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) in einem Rutsch zu machen, bringt gleich mehrere Vorteile.“ Denn die Theoriestunden für den Pkw-Führerschein werden beim Motorrad-Führerschein angerechnet. „Es kommen nur noch vier spezielle Unterrichtsstunden für die Klasse A hinzu“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Die intensive Fahrpraxis auf zwei und vier Rädern ist ebenfalls ein Plus: „Sie trägt zu einem optimalen Fahrgefühl und dadurch von Anfang an zu einer besonders sicheren Fahrweise bei. So werden Fahrschüler schneller zu guten und verantwortungsbewussten Fahrern“, weiß #userInhaber#. Den Führerschein der Klasse A2 für leistungsbeschränkte Krafträder kann man mit 18 Jahren machen. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, muss eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden. Wer dagegen direkt in die Klasse A einsteigen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät daher, früh anzufangen: „Dann kann man schon mit 20 die Fahrerlaubnis der Klasse A in den Händen halten, mit der man jedes Motorrad steuern darf.“ Doppelt frei, doppelt gut – und doppelt mobil: Inhaber der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad können für jede Gelegenheit das passende Fahrzeug nutzen. Und haben natürlich doppelt so viel Spaß beim Fahren! Fragen zum doppelten Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend

15.02.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Den Führerschein zu machen, ist ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch während Eltern bei der Wahl der Grund- oder Sekundarschule für den Nachwuchs oft ausgiebig vergleichen, um garantiert die beste auszusuchen, gilt bei der Fahrschulwahl oft das Motto „Hauptsache billig“. Ein Fehler, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. Anstatt sich nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu richten, sollte man sich bei der Auswahl einer Fahrschule Zeit nehmen und verschiedene Anbieter einer persönlichen Prüfung unterziehen, rät der Inhaber der #userName#. Welche Fahrschule die bessere ist, kann man dabei nicht pauschal sagen. Entscheidend ist letztendlich das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler. Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, gilt das auch für den vermittelten Stoff. Nur wenn der Fahrlehrer mit dem Schüler auf einer Wellenlänge ist, wird das über verantwortungsvolles Verhalten Gelernte wirklich hängenbleiben und später im Straßenverkehr angewendet werden. #userInhaber# empfiehlt Fahrschulen deshalb, Interessenten eine kostenlose Theorie-Probestunde anzubieten. Auch die Gelegenheit, einmal testweise bei einer Übungsfahrt mit im Auto zu sitzen, kann hilfreich sein. Genausowenig wie die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler lässt sich im voraus planen, wie lange jemand braucht, bis er zur Prüfung bereit ist. Angebote, den Führerschein garantiert nach einer festen Anzahl Übungsstunden in den Händen zu halten, sind deshalb Augenwischerei. „Fragen Sie sich bei so einer Fahrschule doch einmal nach, wie viele Schüler den Führerschein im ersten Anlauf schaffen“, schüttelt #userInhaber# den Kopf. „Auch wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden möglichst gering zu halten. Aber zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen – sonst zahlen die Schüler am Ende nämlich drauf.“ Die Fahrschule #userName# bietet kostenlose Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch ihren Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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