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PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf.

Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten.

„Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber Malte Sander von der Fahrschule Sander GmbH. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“

Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Malte Sander erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“

Informationen zu Anhängerausbildung:
Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung.

„Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät Malte Sander. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“

Allen Fahrschülern rät Malte Sander, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein.

Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Malte Sander Interessenten gern telefonisch unter 0407006688 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Sander GmbH, Bahnhofstr. 24, 21629 Neu Wulmstorf.

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